
Vergleichswertverfahren
Grundlage ist eine ausreichende Zahl tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte. Angewendet wird es bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, bedingt bei Reihenhäusern und bei gleichartigen Siedlungshäusern.
Wir ermitteln den Wert von Häusern, Wohnungen und Grundstücken ebenso wie von Anlage- und Mietobjekten – mit den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren.
Grundlage jeder Einschätzung sind tatsächlich erzielte Kaufpreise aus Freiburg und der Region, der Zustand Ihrer Immobilie und die aktuelle Nachfrage. Sie erhalten eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage – ob für den Verkauf, eine Erbauseinandersetzung oder das Gespräch mit Ihrer Steuerberatung.
Sie möchten Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen? Dann erhalten Sie von uns eine sachkundige Einschätzung des Marktwerts – kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Ein Verkehrswertgutachten nach Paragraph 194 BauGB brauchen Sie zum Beispiel für das Finanzamt, eine Erbauseinandersetzung oder ein Gerichtsverfahren. Die Erstellung ist kostenpflichtig; den Aufwand nennen wir Ihnen vorab.
Sie möchten Ihre Immobilie bewerten lassen?
Kontaktieren Sie unsWelches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie und vom Anlass der Bewertung ab – häufig rechnen wir zwei Verfahren parallel und gleichen die Ergebnisse ab.

Grundlage ist eine ausreichende Zahl tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte. Angewendet wird es bei Grundstücken, Eigentumswohnungen, bedingt bei Reihenhäusern und bei gleichartigen Siedlungshäusern.

Hier wird der Wert aus den marktüblich zu erwartenden Erträgen abgeleitet. Es kommt bei Wohn- und Geschäftshäusern, vermieteten Wohnungen, Büroimmobilien und Ladengeschäften zum Einsatz.

Der Wert ergibt sich aus Bodenwert und Herstellungskosten des Gebäudes (Normalherstellungskosten). Angewendet wird es bei Einfamilienhäusern, bedingt bei Reihenhäusern und immer dann, wenn keines der anderen Verfahren greift.
Von der ersten Nachricht bis zur Besprechung des Ergebnisses sind es vier Schritte. Sie wissen zu jedem Zeitpunkt, woran wir arbeiten und was als Nächstes ansteht.
Sie melden sich über das Kontaktformular oder die Online-Kurzbewertung und erhalten damit eine erste Preiseinschätzung. Anschließend stimmen wir einen Termin für die ausführliche Bewertung vor Ort ab – unverbindlich und kostenfrei.
VAN TOLSie sprechen von Anfang an mit der Person, die Ihre Immobilie später auch bewertet.
Kurzbewertung starten
Sie führen uns durch Ihre Immobilie. Wir erfassen Größe, Zustand, Bauweise, Ausstattung und Gebäudesubstanz – und sehen uns die Lage an: Infrastruktur, Nachbarschaft, Umfeld. Diese Angaben bestätigen oder korrigieren die erste Einschätzung.
VAN TOLWas wir vor Ort sehen, halten wir nachvollziehbar fest – auch das, was den Wert mindert.
Zu den Objektdaten kommen Markt- und Vergleichsdaten aus Freiburg und der Region. Je nach Objektart wenden wir das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren an – häufig zwei davon parallel – und leiten daraus eine begründete Marktpreiseinschätzung ab.
VAN TOLJede Annahme steht schriftlich im Bericht, damit Sie das Ergebnis prüfen können.
Mehr zu den VerfahrenWir gehen das Ergebnis gemeinsam durch: wie der Wert zustande kommt, welche Merkmale ihn heben und welche ihn dämpfen. Sie entscheiden danach in Ruhe, ob und wann ein Verkauf für Sie infrage kommt – ohne Verpflichtung.
VAN TOLWenn Sie danach verkaufen möchten, begleiten wir Sie weiter; wenn nicht, bleibt die Bewertung trotzdem Ihre.
Zum Ablauf des VerkaufsEin Verkehrswertgutachten ermittelt den Verkehrswert – nach § 194 BauGB der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag erzielbar wäre. Es stützt sich auf die Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren), die je nach Objektart und Datenlage einzeln oder kombiniert angewendet werden.
Ein solches Gutachten ist immer dann sinnvoll, wenn der Wert ausführlich dokumentiert und begründet sein muss – etwa gegenüber Behörden oder Gerichten. Wer es erstellen darf, hängt vom Zweck ab: Für Finanzamt und Gericht wird in der Regel eine zertifizierte Sachverständige oder ein zertifizierter Sachverständiger verlangt. Sagen Sie uns, wofür Sie das Gutachten brauchen – wir sagen Ihnen, was in Ihrem Fall nötig ist.
Typische Anlässe sind: geplanter Kauf oder Verkauf, Erbschaft und Erbauseinandersetzung, Schenkung oder Vermögensübertragung, Ehescheidung oder die Aufhebung einer anderen Gemeinschaft, Vermögensaufstellungen, Zwangs- und Teilungsversteigerungen, die Steuerfestsetzung durch das Finanzamt, bilanzielle Zwecke sowie der Nachweis eines geringeren Grundstückswerts nach § 38 Absatz 4 des Landesgrundsteuergesetzes Baden-Württemberg.
Für eine reine Verkaufsentscheidung reicht in vielen Fällen eine fundierte Marktpreiseinschätzung – ein vollständiges Gutachten kostet mehr und dauert länger.
Bei der Bodenwertermittlung wird der Wert des Grundstücks ohne Gebäude und bauliche Anlagen bestimmt. Sie ist ein Bestandteil des Sachwertverfahrens und kann auch für bereits bebaute Grundstücke erstellt werden – das Grundstück wird dann so bewertet, als wäre es unbebaut.
Gebraucht wird sie zum Beispiel für den Nachweis eines geringeren Grundstückswerts, für Erbschaften und steuerliche Bewertungen oder als Grundlage einer Investitionsentscheidung.
Die unverbindliche Objektbewertung ist für Eigentümerinnen und Eigentümer kostenfrei. Ein vollständiges Verkehrswertgutachten ist kostenpflichtig; der Aufwand hängt von Objektart, Umfang und Zweck ab. Sie erhalten den Preis vorab genannt, bevor wir beginnen.
Das hängt vor allem davon ab, wie vollständig die Unterlagen vorliegen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Energieausweis und Nachweise zu Modernisierungen. Fehlende Unterlagen müssen bei Amt oder Verwaltung angefordert werden, was den Zeitraum bestimmt. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen einen konkreten Termin.
Für eine erste Einschätzung genügen Ihre Angaben aus der Online-Kurzbewertung. Eine belastbare Wertermittlung setzt jedoch die Besichtigung voraus: Zustand, Ausstattung, Bausubstanz und Schnitt lassen sich aus der Ferne nicht seriös beurteilen, und genau diese Punkte bewegen den Wert am stärksten.
Rechtlich keiner: § 194 BauGB verwendet beide Begriffe gleichbedeutend. Zu unterscheiden ist der Verkehrswert dagegen vom Angebotspreis – der ist eine Preisvorstellung – und vom tatsächlich erzielten Kaufpreis, der je nach Verhandlung und Nachfrage darüber oder darunter liegen kann.
Für die Entscheidung, ob und zu welchem Preis Sie verkaufen, reicht in aller Regel unsere Marktpreiseinschätzung. Ein Gutachten brauchen Sie dann, wenn Dritte den Wert anerkennen sollen: Finanzamt, Gericht, Miterben oder eine Bank. Im Zweifel klären wir das in einem kurzen Gespräch, bevor Kosten entstehen.
Der Verkauf Ihrer eigenen Immobilie ist ein großer Schritt. Wir sind davon überzeugt, den richtigen Käufer zu finden, wenn wir ihn nicht bereits schon kennen.
Finden wir es heraus.
Beide Unterlagen senden wir Ihnen kostenfrei zu – unverbindlich und ohne dass daraus ein Auftrag wird.