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Sie haben eine Immobilie geerbt – was jetzt zu tun ist

Eine Immobilie zu erben bedeutet häufig weit mehr, als einen Vermögenswert zu übernehmen. Erinnerungen, Verantwortung und wichtige Entscheidungen treffen plötzlich aufeinander.

Ein Haus oder eine Wohnung zu erben wirft viele Fragen auf: behalten oder verkaufen? Selbst nutzen oder vermieten? Was ist die Immobilie heute wert – und welche steuerlichen und rechtlichen Themen müssen geklärt werden?

Wir helfen Ihnen dabei, zunächst Klarheit über die Immobilie und Ihre Möglichkeiten zu gewinnen – damit Sie eine Entscheidung treffen können, die zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Stadtvilla in Freiburg – geerbte Immobilie vor der Wertermittlung
Wertermittlung

Was ist Ihre geerbte Immobilie heute wirklich wert?

Bei einer geerbten Immobilie treffen häufig zwei Werte aufeinander: der emotionale Wert und der tatsächliche Marktwert. Das Elternhaus kann mit jahrzehntelangen Erinnerungen verbunden sein.

Für eine Entscheidung über Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung ist dennoch wichtig, welchen Wert die Immobilie unter den heutigen Marktbedingungen besitzt. Wir betrachten Lage, Grundstück, Architektur, Zustand, Potenzial, Nachfrage und Zielgruppe.

Immobilie unverbindlich bewerten lassen
Orientierung

Ihr Fahrplan nach einer Immobilienerbschaft

Fünf Schritte, die jetzt Orientierung geben.

01Marktwert feststellen

Verkehrswert als Grundlage jeder Entscheidung

Den aktuellen Marktwert professionell einschätzen lassen – er ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung.

02Zustand und Investitionsbedarf prüfen

Instandhaltung, Modernisierung, Energie

Was ist in den kommenden Jahren ohnehin fällig?

03Interessen in der Erbengemeinschaft abstimmen

Übernahme, Vermietung oder Verkauf

Falls mehrere Personen geerbt haben: Möchte jemand übernehmen? Soll vermietet werden? Soll verkauft werden?

04Optionen wirtschaftlich vergleichen

Selbst nutzen, vermieten oder verkaufen – durchgerechnet

Drei Möglichkeiten stehen im Raum: selbst nutzen, vermieten oder verkaufen. Jede lässt sich durchrechnen.

05Erst dann entscheiden

Emotion, Wirtschaftlichkeit und Lebensplanung

Eine gute Entscheidung entsteht dann, wenn Emotion, wirtschaftliche Realität und persönliche Lebensplanung miteinander in Einklang gebracht werden.

Persönliches Gespräch vereinbaren
Worauf es ankommt

Das sollten Sie wissen

1

Erbschein und Grundbuch

Ohne Erbschein oder notarielles Testament kommt die Umschreibung im Grundbuch nicht in Gang. Die Grundbuchberichtigung ist innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall gebührenfrei – danach kostet sie.

2

Fristen im Blick behalten

Die Ausschlagung des Erbes ist nur sechs Wochen ab Kenntnis möglich. Die Erbschaftsteuer ist dem Finanzamt binnen drei Monaten anzuzeigen.

3

Wert vor Entscheidung

Ohne belastbaren Verkehrswert lässt sich weder teilen noch auszahlen noch verkaufen. Unsere Bewertung ist die Grundlage für jedes weitere Gespräch – auch gegenüber dem Finanzamt.

4

Einigkeit in der Erbengemeinschaft

Verkaufen können nur alle Erben gemeinsam. Wir moderieren, wo es klemmt, und zeigen Wege auf, bevor jemand die Teilungsversteigerung ins Spiel bringt – die für alle Beteiligten die teuerste Lösung ist.

Erbrecht und Erbschaftsteuer sind Einzelfallfragen. Die Angaben auf dieser Seite geben den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung – für Ihren Fall sprechen Sie bitte mit einem Notariat, einer Fachanwaltskanzlei für Erbrecht oder Ihrer Steuerberatung.

Ihre Möglichkeiten

Drei Möglichkeiten. Eine persönliche Entscheidung.

Wählen Sie einen Weg aus – wir zeigen Ihnen, was jeweils dazugehört.

Ihr
Weg

Selbst einziehen

Eine Eigennutzung kann sinnvoll sein, wenn die Immobilie zur eigenen Lebensplanung passt.

  • Passt die Lage langfristig?
  • Passt die Größe?
  • Welche Investitionen sind erforderlich?
  • Können die laufenden Kosten getragen werden?
  • Greifen möglicherweise steuerliche Vorteile?
Mehr erfahren
Unsere Begleitung

Verkaufsprozess von A–Z

Wir kümmern uns um die Immobilie. Damit Sie den Überblick behalten.

  1. Leistung 01

    Immobilienbewertung

    Realistische Einschätzung des aktuellen Marktwertes.

    VAN TOLDer Wert steht schriftlich – mit Begründung jeder Annahme.

    Mehr zur Immobilienbewertung
  2. Leistung 03

    Wohnflächenberechnung

    Organisation einer professionellen Wohnflächenberechnung.

    VAN TOLGerechnet wird nach Wohnflächenverordnung, nicht nach Gefühl.

  3. Leistung 05

    Sanierung und Renovierung

    Über das VAN-TOL-Netzwerk können geeignete Fachpartner eingebunden werden.

    VAN TOLWir empfehlen nur, was der Markt am Ende auch bezahlt.

  4. Leistung 07

    Reinigung und Vorbereitung

    Vorbereitung der Immobilie auf Fotografie und Besichtigungen.

    VAN TOLFotografiert wird erst, wenn die Immobilie so aussieht, wie sie soll.

  5. Leistung 09

    Vermarktung

    Begleitung von Positionierung, Preisstrategie, Fotografie, Exposé, Interessentenprüfung, Besichtigungen, Verhandlung und Notarvorbereitung.

    VAN TOLSie erfahren von jedem Schritt, bevor er passiert.

    Mehr zur Vermarktung
Vier Personen besprechen die geerbte Immobilie am Tisch

Was Sie über Erbengemeinschaften wissen müssen

Erbengemeinschaften sind als Übergangslösung gedacht. Besonders wenn eine Immobilie im Nachlass ist, bergen sie viele Risiken. Das muss nicht gleich ein Erbstreit sein: Sanierungen drängen sich auf, die Zusammensetzung der Erben ändert sich, oder ein Wohnsitz im Ausland erschwert die Sache zusätzlich. Eine zügige und faire Erbteilung ist deshalb letztlich das Ziel jeder Erbengemeinschaft. Nicht selten ist der Verkauf zum aktuellen Marktpreis für alle die beste Lösung.

Unterlagen zum Mitnehmen

Checklisten für den Verkauf von Immobilien

Beide Unterlagen senden wir Ihnen kostenfrei zu – unverbindlich und ohne dass daraus ein Auftrag wird.

Eine Immobilie zu erben bedeutet nicht, sofort eine Antwort haben zu müssen.

Manchmal ist der richtige Weg ein Verkauf. Manchmal ist es sinnvoller, die Immobilie zu behalten. Und manchmal braucht es zunächst einfach Klarheit darüber, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen.

Genau dort beginnen wir.

Wir betrachten gemeinsam mit Ihnen die Immobilie, ihren aktuellen Marktwert, ihren Zustand und die möglichen nächsten Schritte. Unverbindlich, persönlich und mit dem nötigen Blick für Ihre individuelle Situation.

VAN TOL ImmobilienPersönliche Immobilienberatung in Freiburg und der Region

Häufige Fragen

Immobilie geerbt – kurz beantwortet

Nein. Es gibt keine Frist, die zu einem Verkauf zwingt. Sinnvoll ist, sich zuerst einen Überblick über Wert, Zustand und Verpflichtungen zu verschaffen.

Grundsätzlich sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der eigenen Erbenstellung. Bei bestimmten Auslandskonstellationen beträgt die Frist sechs Monate.

Nein. Das hängt von der konkreten Nachlasssituation ab – etwa davon, ob ein notarielles Testament vorliegt.

Nicht automatisch. Ob Steuer entsteht, hängt vom Wert des gesamten Erwerbs, vom Verwandtschaftsverhältnis, von Freibeträgen und möglichen Befreiungen ab.

Vorbereitung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Haus oder Grundstück

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte oder Lageplan
  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Bauunterlagen
  • Energieausweis
  • Modernisierungsnachweise
  • Versicherungsunterlagen
  • gegebenenfalls Mietverträge
  • Angaben zu Rechten und Belastungen

Eigentumswohnung – zusätzlich

  • Teilungserklärung
  • Gemeinschaftsordnung
  • Aufteilungsplan
  • Wirtschaftsplan
  • Jahresabrechnungen
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Erhaltungsrücklage
  • Sonderumlagen
  • geplante Maßnahmen

Fehlende Unterlagen sind kein Grund zur Sorge – viele Dokumente können nachträglich beschafft werden. Auf Wunsch übernehmen wir das.

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