01Marktwert neutral feststellen
Eine Zahl, der beide Seiten vertrauen
Ohne belastbaren Verkehrswert lässt sich weder auszahlen noch verkaufen. Unsere Bewertung legt offen, wie gerechnet wurde – für beide nachvollziehbar.
In einer Trennung ist die Immobilie selten nur eine Vermögensfrage. Sie ist Zuhause, Sicherheit und häufig der größte gemeinsame Posten. Und sie ist der Punkt, an dem Gespräche am schnellsten festfahren.
Wir treten in dieser Lage bewusst neutral auf: ein Wert, den beide Seiten nachvollziehen können, ein Ablauf, der für beide gleich transparent ist, und eine Vermarktung, die nach außen nichts über Ihre persönliche Situation verrät.
Bei einer Trennung braucht es eine Zahl, der beide Seiten vertrauen können. Eine Bewertung, die eine Partei bevorzugt, macht jede weitere Verhandlung schwer.
Wir ermitteln den Marktwert neutral und nachvollziehbar – als Grundlage für Auszahlung, Verkauf oder die Entscheidung, die Immobilie zu halten. Beide Parteien erhalten dieselben Unterlagen und dieselben Antworten.
Immobilie neutral bewerten lassenFünf Schritte, die jetzt Ordnung schaffen.
01Marktwert neutral feststellen
Eine Zahl, der beide Seiten vertrauen
Ohne belastbaren Verkehrswert lässt sich weder auszahlen noch verkaufen. Unsere Bewertung legt offen, wie gerechnet wurde – für beide nachvollziehbar.
02Eigentum und Finanzierung klären
Grundbuch, Darlehen, Ablösesumme
Wer steht im Grundbuch, wer im Darlehensvertrag? Wir holen früh die Ablösesumme ein, damit die Vorfälligkeitsentschädigung niemanden überrascht.
03Interessen beider Seiten abstimmen
Übernahme, Verkauf oder Vermietung
Möchte eine Seite bleiben und auszahlen? Soll verkauft oder vermietet werden? Wir moderieren sachlich – ohne Partei zu ergreifen.
04Optionen wirtschaftlich vergleichen
Jede Variante ehrlich durchgerechnet
Auszahlung, Verkauf und Teilung des Erlöses oder gemeinsames Halten – jede Möglichkeit lässt sich mit Zahlen unterlegen.
05Entscheiden und umsetzen
Diskret, geordnet, ohne Zeitdruck
Steht die Entscheidung, setzen wir sie um – auf Wunsch diskret ohne Portal, mit klarer Kommunikation an beide Seiten.
Grundlage jeder Einigung ist eine Bewertung, die keine Seite bevorzugt. Wir legen offen, wie wir rechnen, und beantworten Rückfragen beider Parteien gleichermaßen.
Verkauf und Teilung des Erlöses, Auszahlung eines Partners, gemeinsames Halten und Vermieten oder das Realsplitting bei zwei Einheiten. Wir stellen die Varianten mit ihren Folgen nebeneinander.
Ein laufendes Darlehen läuft nicht automatisch mit. Wer im Haus bleibt, braucht in der Regel eine neue Finanzierung – wir holen früh die Ablösesumme ein, damit niemand von der Vorfälligkeitsentschädigung überrascht wird.
Auf Wunsch vermarkten wir ohne Adresse, ohne Portal und nur im vorgemerkten Kundenkreis. Nachbarn und Bekannte erfahren nichts, was sie nichts angeht.
Trennung, Zugewinnausgleich und Steuerfragen hängen stark vom Einzelfall ab. Diese Seite gibt den allgemeinen Rahmen wieder und ersetzt keine anwaltliche oder steuerliche Beratung.
Wählen Sie einen Weg aus – wir zeigen Ihnen, was jeweils dazugehört.
Ein Partner übernimmt Haus und Darlehen und zahlt die andere Seite aus.
Die Immobilie bleibt im gemeinsamen Eigentum und wird vermietet.
Funktioniert nur, wenn beide auch nach der Trennung verlässlich zusammenarbeiten können.
Die Immobilie wird verkauft, der Erlös nach Quote oder Vereinbarung geteilt. Sinnvoll, wenn:
Wir kümmern uns um die Immobilie. Damit Sie den Überblick behalten.
Realistische Einschätzung des aktuellen Marktwertes.
VAN TOLDer Wert steht schriftlich – mit Begründung jeder Annahme.
Mehr zur ImmobilienbewertungFehlende Unterlagen beschaffen wir auf Wunsch und mit entsprechender Vollmacht weitgehend eigenständig.
VAN TOLWas fehlt, besorgen wir. Sie müssen keine Behörde anrufen.
Organisation einer professionellen Wohnflächenberechnung.
VAN TOLGerechnet wird nach Wohnflächenverordnung, nicht nach Gefühl.
Organisation eines notwendigen Energieausweises über Fachpartner.
VAN TOLWir sagen vorher, welcher Ausweis für Ihre Immobilie gilt.
Über das VAN-TOL-Netzwerk können geeignete Fachpartner eingebunden werden.
VAN TOLWir empfehlen nur, was der Markt am Ende auch bezahlt.
Organisation von Entrümpelung und Haushaltsauflösung.
VAN TOLWas bleiben soll, bleibt – darüber entscheiden Sie.
Vorbereitung der Immobilie auf Fotografie und Besichtigungen.
VAN TOLFotografiert wird erst, wenn die Immobilie so aussieht, wie sie soll.
Auf Wunsch Koordination mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Notaren, Architekten, Sachverständigen und Handwerksbetrieben.
VAN TOLWir sagen früh, wann Sie eine Fach- oder Rechtsberatung brauchen.
Unser NetzwerkBegleitung von Positionierung, Preisstrategie, Fotografie, Exposé, Interessentenprüfung, Besichtigungen, Verhandlung und Notarvorbereitung.
VAN TOLSie erfahren von jedem Schritt, bevor er passiert.
Mehr zur Vermarktung
Die Immobilie ist meist der größte gemeinsame Vermögenswert – und emotional der schwierigste. Verkauft werden kann nur gemeinsam: Solange beide im Grundbuch stehen, geht nichts ohne beide Unterschriften. Wer auszieht, verliert dadurch keine Rechte; wer bleibt, muss unter Umständen mit einer Nutzungsentschädigung rechnen. Das Trennungsjahr ist oft genau die Zeit, in der sich in Ruhe klären lässt, welcher Weg wirtschaftlich trägt. Nicht selten ist der Verkauf zum aktuellen Marktpreis für beide die sauberste Lösung.
Beide Unterlagen senden wir Ihnen kostenfrei zu – unverbindlich und ohne dass daraus ein Auftrag wird.
Fehlende Unterlagen sind kein Grund zur Sorge – viele Dokumente können nachträglich beschafft werden. Auf Wunsch übernehmen wir das.
Nein. Verkauf ist eine von mehreren Möglichkeiten. Ebenso denkbar sind die Auszahlung eines Partners, das gemeinsame Halten mit Vermietung oder eine Übertragung im Rahmen des Zugewinnausgleichs. Was am besten passt, hängt von Finanzierung, Kindern und Lebensplanung ab.
Steht die Immobilie im Eigentum beider, ist ein Verkauf nur gemeinsam möglich. Kommt keine Einigung zustande, bleibt die Teilungsversteigerung – sie bringt in aller Regel deutlich weniger als ein freihändiger Verkauf und kostet zusätzlich Zeit und Nerven.
Bei selbst genutztem Wohneigentum in der Regel nicht, wenn Sie im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst darin gewohnt haben. Zieht ein Partner vorzeitig aus, kann die Spekulationsfrist von zehn Jahren wieder greifen (§ 23 EStG). Das ist eine allgemeine Einordnung – lassen Sie Ihren Fall steuerlich prüfen.
Beide bleiben gegenüber der Bank in der Haftung, bis das Darlehen abgelöst oder umgeschuldet ist – unabhängig davon, wer auszieht. Eine Entlassung aus der Haftung muss die Bank ausdrücklich erklären.
Ja. Wir nehmen den Auftrag nur an, wenn beide Seiten einverstanden sind, und berichten beiden identisch. Diese Neutralität ist die Voraussetzung dafür, dass das Ergebnis am Ende von beiden getragen wird.
Manchmal ist der Verkauf der klarste Schnitt. Manchmal trägt die Übernahme durch eine Seite. Und manchmal braucht es zuerst eine Zahl, über die beide sprechen können.
Genau dort beginnen wir.
Wir betrachten die Immobilie neutral – Marktwert, Finanzierung und die möglichen nächsten Schritte. Diskret, persönlich und für beide Seiten gleichermaßen.
VAN TOL ImmobilienPersönliche Immobilienberatung in Freiburg und der Region